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"Ich fahre Sie in Ihrem Wagen"

PRIVATEDRIVER - Ihr Dienstleister für den Raum
    Bayreuth, Kulmbach, Bamberg und Hof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff

§ 1 Allgemeines — Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff erbrachten Leistungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich angenommen. Abweichungen von unseren AGB werden nur wirksam mittels einer schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma PRIVATEDRIVER Chauffeurservice Marco Eggloff (im Nachfolgenden Chauffeurservice genannt) in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote des Chauffeurservice sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns, in dringenden Fällen erfolgt diese auch telefonisch. Der Chauffeurservice bestätigt jeden Auftrag in der Regel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass der Chauffeurservice die Leistung tatsächlich erbringt.

§ 3 Preise
Es gelten die schriftlich vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG wird auf die angegebenen Preise keine Umsatzsteuer erhoben.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung ausschließlich in bar nach Beendigung der Fahrt.

§ 5 Stornierung — Nichtabnahme vereinbarter Leistung
Der Kunde kann eine vertraglich vereinbarte Fahrdienstleistung bis 48 Stunden vor Fahrtantritt kostenfrei stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen.
Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so hat der Auftraggeber 75% des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird die verabredete Fahrdienstleistung ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Vergütung ohne Abzüge zu zahlen.

§ 6 Vollkaskoversicherungsschutz / Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich dafür, dass sich das von ihm zur Verfügung gestellte Kraftfahrzeug im technisch einwandfreien Zustand befindet, der StVZO entspricht, ausreichend versichert ist, d. h. dass insbesondere Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungsschutz besteht, der auch Drittfahrer beinhaltet, und erklärt, über das Kraftfahrzeug uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein.
Für Schäden, die durch die Fahrzeugversicherung (KFZ- Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung) abgedeckt sind, beschränkt sich die Haftung des Chauffeurservice im Schadenfall bei einer

  • Tages-/Stundenbuchung auf 50% des Auftragswertes
  • Wochenbuchung auf 30% des Auftragswertes
  • Monatsbuchung auf 20% des Auftragswertes

höchstens jedoch auf die vom Auftraggeber zu tragende Selbstbeteiligung. Für Teilkaskoschäden wird seitens des Chauffeurservice keine Haftung übernommen. Eine Haftung des Chauffeurservice für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden gingen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Chauffeurservice zurück.

§ 7 Widrige äußere Umstände
Im Falle widriger äußerer Umstände, insbesondere bei schwierigen Wetterlagen, liegt die letzte Entscheidung darüber, ob eine Durchführung einer vereinbarten Fahrt zumutbar ist beim Chauffeurservice. Kommt der Chauffeurservice nach Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass die Fahrt nicht durchführbar ist, so kann der Kunde aus der Nichtdurchführung keine Ansprüche herleiten.

§ 8 Haftung / Schadensersatz / Geltendmachung / Gerichtsstand
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, insbesondere bei Krankheit, sind gegen den Chauffeurservice ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens des Chauffeurservice müssen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Auftrages beim Chauffeurservice vorliegen.
Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Chauffeurservice die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), hat der Chauffeurservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Chauffeurservice die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Gerichtsstand ist Kulmbach, sofern der Kunde Kaufmann , juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.

§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.